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Die Europäische Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, nach dem personenbezogene Daten ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen können. Der Angemessenheitsbeschluss läuft vier Jahre nach Inkrafttreten aus, kann aber danach erneuert werden. Betroffene Personen müssen darüber informiert werden, dass die Daten in ein Drittland übermittelt werden, für welches ein Angemessenheitsbeschluss gefasst wurde (weitere Informationen finden Sie hier).