Now loading.
Please wait.

Menu

Übermittlungen von personenbezogener Daten von der EU in das Vereinigte Königreich werden für eine Übergangsperiode nicht als Übermittlungen in ein Drittland angesehen. Eine vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlung besteht und die Datenübermittlung nach UK ist vorerst weiterhin unter den bisherigen Voraussetzungen möglich. Die Pressemitteilung diesbezüglich finden Sie hier.