Anlässlich des Brexit wird ein neues Kennzeichen eingeführt, welches für die Vermarktung von Medizinprodukten auf dem britischen Markt vorausgesetzt wird. Die Anforderungen sind weitestgehend identisch zu denen der CE-Kennzeichnung. Die neue UKCA-Kennzeichnung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten – es besteht jedoch eine Übergangsfrist (bis 01. Januar 2022), in der für die meisten Produkte die CE-Kennzeichnung noch verwendet werden kann. Weitergehende Information der MHRA zur UKCA-Kennzeichnung finden Sie hier.